Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Reisebedingungen (AGB) für die Veranstaltung von Reisen
„Insidertrip“ und „Travel de luxe“
(Reiseveranstalter: Reisestudio Lippelt GmbH)

1. Vertragspartner (Reisestudio Lippelt GmbH: „insidertrip“ oder „Travel de luxe“)

1.1
Die Reisestudio Lippelt GmbH ist sowohl als Reisevermittler als auch als Reiseveranstalter tätig. In beiden Funktionen hält die Reisestudio Lippelt GmbH Reiseideen aus den verschiedensten Preis- und Leistungssegmenten vor, um die vielseitigen Interessen unterschiedlicher Reisekunden ansprechen zu können. Als Reisevermittler (Reisebüro) vermitteln wir Fremdleistungen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Als Reiseveranstalter bieten wir unseren Kunden hingegen Reiseleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an.

1.2
Die Tätigkeit als Reiseveranstalter erfolgt dabei zur besseren Abgrenzung von der Reisevermittlung unter den besonderen Projektbezeichnungen „insidertrip“ und „Travel de luxe“. Diese Projektbezeichnungen dienen auch dazu, um unsere beiden besondere Angebotssegmente im Rahmen der Reiseveranstaltung für Reisekunden leicht erkennbar zu kennzeichnen:

· Insidertrip: Reiseveranstaltung von Individual- und Erlebnisreisen (www.insidertrip.de)
· Travel de Luxe: Reiseveranstaltung für höchste Ansprüche (www.travel-de-luxe.de)

Bei „insidertrip“ und „Travel de luxe“ handelt es sich also nicht um eigenständige Unternehmen, sondern um Projektbezeichnungen, die von der Reisestudio Lippelt GmbH zur besseren Abgrenzung beim Auftreten als Reiseveranstalter verwendet werden.

1.3
Vertragspartner unserer Reisekunden ist auch bei Buchungen unter der Projektbezeichnung „Insidertrip“ oder „Travel de luxe“ stets die Reisestudio Lippelt GmbH, Geschäftsführer Oliver Lippelt, Satellite Office, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, Telefon 0049 (0) 30 / 327 943-0, Telefax 0049 (0) 30 / 327 943-50 (im Folgenden “unser Unternehmen“/“wir“).

2. Geltungsbereich

2.1
Die vorliegenden allgemeinen Reisebedingungen gelten ausschließlich für den Bereich der Reiseveranstaltertätigkeit der Reisestudio Lippelt GmbH unter den Projektbezeichnungen „insidertrip“ und „Travel de luxe“. Für die Reisevermittlung durch die Reisestudio Lippelt GmbH gelten gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen, welche wir den Reisekunden auf Anfrage gern übermitteln.

2.2
Vorliegende allgemeine Reisebedingungen gelten für alle Verträge zwischen „insidertrip“ oder „Travel de luxe“ (Reiseveranstalter: Reisestudio Lippelt GmbH) und dem Reisekunden. Mit Abgabe seiner Vertragserklärung akzeptiert der Reisekunde die Reisebedingungen verbindlich für sich sowie für alle weiteren Reiseteilnehmer, in deren Namen er gegenüber unserem Unternehmen auftritt.

2.3
Die vorliegenden Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen aller Verträge zwischen unseren Reisekunden und uns. Ergänzend gelten die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sofern die Reisebedingungen speziellere Regelungen vorsehen, so gehen diese im Rahmen des rechtlich Zulässigen (§ 651m BGB) den gesetzlichen Bestimmungen vor.

2.4
In Einzelfällen beinhaltet die Reisebeschreibung Abweichungen von den vorliegenden allgemeinen Reisebedingungen. Diese gehen als Sonderregelungen für die konkrete Reise den allgemeinen Reisebedingungen vor. Wir bitten alle Reisekunden, auf solche Abweichungen zu achten.

3. Unsere Leistungen

3.1
Wir bieten unseren Reisekunden als Reiseveranstalter sowohl Pauschalreisen (z.B. Rundreisen) als auch Unterkünfte, Flüge, Mietwagen, Ausflüge und weitere Reise- oder Einzelleistungen an, die der Kunde gemäß seinen Wünschen nach dem Bausteinprinzip zusammenstellen kann.

3.2
Soweit nicht anderweitig angegeben oder eindeutig aus der Leistungsdarstellung erkennbar, erbringen wir die unter den Projektbezeichnungen „insidertrip“ und „Travel de luxe“ angebotenen Leistungen gegenüber dem Reisekunden als Reiseveranstalter im eigenen Namen und sind damit Vertragspartner des Reisekunden in Bezug auf die im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen oder etwaige isoliert gebuchte Einzelleistungen.

3.3.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass wir auch unter den Projektbezeichnungen „insidertrip“ und „Travel de luxe“ Leistungen Dritter in fremdem Namen vermitteln (z.B. einzelne Zusatzoptionen wie die Option zur Zubuchung besonderer Ausflüge o.ä., die wir nicht im eigenen Angebot vorhalten). Diese Drittleistungen werden von uns in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als externe Drittleistungen gekennzeichnet. Vertragspartner des Reisekunden ist in diesem Fall der Dritte. Dessen Identität und Kontaktinformationen werden dem Reisekunden mitgeteilt. Die sich aus dem Drittvertrag ergebenden Rechte und Pflichten richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Vertrags- und Geschäftsbedingungen des Dritten. Das gleiche gilt, wenn der Reisekunde ohne unser Zutun vor Ort durch Dritte angebotene Zusatzleistungen bucht, die nicht Gegenstand des mit uns abgeschlossenen Reisevertrags waren.

4. Vertragsschluss, Reisebestätigung

4.1 Die Präsentation von Reisen, Reisebestandteilen oder Einzelleistungen in Katalogen, Reiseprospekten, Flyern oder auf den Websites „insidertrip“ und „Travel de luxe“ stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags dar. Die Änderung der präsentierten Leistungen bleibt bis zum Vertragsschluss vorbehalten.

4.2
Erst in der Erklärung des Reisekunden, eine bestimmte Reise, bestimmte Reisebestandteile oder Einzelleistungen buchen zu wollen, liegt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags. Die Erklärung des Reisekunden kann schriftlich, mündlich (auch telefonisch) oder auf elektronischem Wege (E-Mail) erfolgen. Der Vertrag mit dem Reisekunden kommt dadurch zustande, dass dem Kunden eine Annahmeerklärung unseres Unternehmens in Textform (E-Mail, Fax oder Post) zugeht; der Annahmeerklärung steht der Zugang einer Reisebestätigung gleich.

4.3
Für den Fall der Onlinebuchung wird der Vertragsschluss gemäß 4.2 nachfolgend speziell erläutert: Bei Reisebuchung über unsere Websites www.insidertrip oder www.travel-de-luxe.de wählt der Reisekunde zunächst aus den online präsentierten Reisen, Reisebestandteilen oder Einzelleistungen eine Pauschalreise oder einzelne Leistungen nach dem Bausteinprinzip aus. Die Buchungserklärung hinsichtlich der zuvor ausgewählten Leistungen wird bei Onlinebuchung dadurch abgegeben, dass der Reisekunde im Buchungsprozess nach Eingabe der erforderlichen Daten auf den Button „buchen“ klickt (verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrags). Der Vertrag mit dem Reisekunden kommt dadurch zustande, dass dem Kunden eine Annahmeerklärung unseres Unternehmens in Textform (E-Mail, Fax oder Post) zugeht; der Annahmeerklärung steht der Zugang einer Reisebestätigung gleich.

4.4
Bei oder unverzüglich nach Zustandekommen des Reisevertrags erhält der Reisekunde eine Reisebestätigung in Textform (E-Mail, Fax oder Post), in welcher die Einzelheiten der gebuchten Reise noch einmal aufgeführt werden. Bei Abweichungen des Inhalts der Reisebestätigung vom geschlossenen Reisevertrag bzw. der Buchungserklärung ist der Reisekunde verpflichtet, die Abweichungen binnen 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ausdrücklich gegenüber unserem Unternehmen zu beanstanden. Die mündliche Beanstandung ist ausreichend; zu Beweiszwecken empfehlen wir jedoch den Versand einer E-Mail oder einer schriftlichen Mitteilung. Läuft die vorgenannte Frist ab, ohne dass der Reisekunde die Abweichung beanstandet hat, kommt der Vertrag zu den in der Reisebestätigung enthaltenen Konditionen zustande. Hierauf werden wir in der Reisebestätigung nochmals gesondert hinweisen.

4.5
Der Inhalt des Vertrags richtet sich nach den Angaben in der Reisebestätigung, der Beschreibung der Einzelleistungen durch unser Unternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie etwaigen zusätzlichen Vereinbarungen mit dem Reisekunden, sofern diese Vertragsbestandteil geworden sind. Etwaige nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer Bestätigung unseres Unternehmens per E-Mail, Fax oder Post. Die Geltendmachung etwaiger Anfechtungsrechte aufgrund von Irrtümern oder Druckfehlern in den Reise- und Leistungsbeschreibungen oder Preisangaben bleibt vorbehalten.

4.6
Die Anmeldung für Minderjährige muss von ihren Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Eine Reiseteilnahme von Minderjährigen ist, sofern nicht im Einzelfall zwischen uns und dem Erziehungsberechtigten ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesem namentlich benannten Aufsichtsperson möglich. Für Reisen, die gesondert als Reisen für Minderjährige (z.B. Jugendreisen) ausgewiesen sind, gelten die in der jeweiligen Angebotsbeschreibung dargestellten besonderen Bedingungen.

4.7
Meldet ein Reisekunde auch andere Reiseteilnehmer zu einer Reise an oder bucht er für diese Reiseleistungen, so haftet er für die vertraglichen Verpflichtungen der anderen Reiseteilnehmer wie für eigene Verpflichtungen, sofern er ausdrücklich eine diesbezügliche gesonderte Erklärung abgegeben hat. Im Übrigen haftet der gegenüber uns auftretende Reisekunde für den Fall, dass er nicht zur Reisebuchung im Namen der anderen Reiseteilnehmer bevollmächtigt war, und diese die Genehmigung der vertraglichen Erklärungen verweigern, als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach Maßgabe des § 179 BGB.

5. Zahlung des Reisepreises, Zahlungsmodalitäten

5.1
Zahlungen an unser Unternehmen können grundsätzlich per Kreditkarte oder Überweisung erfolgen. Wir bitten jedoch um Verständnis, bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Reiseantritt) ausschließlich Kreditkartenzahlungen zu akzeptieren, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.

5.2
Nach Vertragsschluss erhält der Reisekunde eine Rechnung über den Reisepreis sowie gemäß § 651k BGB einen Reisepreissicherungsschein der Touristik Assekuranz GmbH (TAS). Nach Erhalt des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Anzahlung hat spätestens binnen 10 Tagen nach Erhalt des Sicherungsscheins auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins.

5.3
Der Restbetrag ist Zug um Zug gegen Überlassung der Reiseunterlagen bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt auf unser in der Rechnung angegebenes Konto zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung Zug um Zug gegen Überlassung der Reiseunterlagen 4 Wochen vor Reiseantritt. Die Zahlungspflicht vor Reiseantritt gilt vorbehaltlich des Erhalts eines Reisepreissicherungsscheins.

5.4
Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt, so ist der gesamte Reisepreis Zug um Zug gegen Überlassung der Reiseunterlagen sofort nach Erhalt des Sicherungsscheins fällig.

5.5
Wir behalten uns vor, für bestimmte Leistungen, deren Preise von uns direkt nach Buchung an die Leistungsträger zu bezahlen sind (z.B. Sonderangebote oder Flüge), den gesamten Reisepreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung sofort nach Erhalt des Reisepreissicherungsscheins fällig zu stellen. Hierüber werden Sie im Angebot ausdrücklich vorab informiert.

5.6
Dauert die Reise insgesamt maximal 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisekunde nicht den Betrag von 75,00 €, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. In diesem Falle ist der gesamte Reisepreis binnen 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig.

5.7
Erfolgt die Anzahlung und/oder die Restzahlung aus vom Reisekunden zu vertretenden Gründen nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle machen wir gegenüber dem Reisekunden eine Stornoentschädigung in derselben Höhe geltend, wie sie bei einem Rücktritt seitens des Reisekunden zum gegebenen Zeitpunkt angefallen wäre. Dem Reisekunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Rücktritt des Reisekunden vor Reiseantritt; vorzeitiger Reiseabbruch

6.1
Der Reisekunde ist berechtigt, bis zum Reiseantritt jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reisestudio Lippelt GmbH zu erklären; maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei unserem Unternehmen. Zu Beweiszwecken empfehlen wir, den Rücktritt per Brief, Fax oder E-Mail zu erklären.

6.2
Bei einem Rücktritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises. Der Reisekunde verpflichtet sich jedoch, uns eine angemessene Stornoentschädigung zu zahlen. Diese ist von der jeweiligen Art der Leistung abhängig.

Sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zur Reise oder Reiseleistung nicht anders angegeben, werden unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlichen Möglichkeit eines anderweitigen Verkaufs der betroffenen Reiseleistung die nachfolgenden Stornopauschalen vereinbart. Etwaige besondere Stornoregelungen in der Leistungsbeschreibung zu einer konkreten Reise oder Reiseleistung gehen den nachfolgenden allgemeinen Stornobedingungen vor. Wir bitten daher alle Reisekunden, die Leistungsbeschreibung sorgfältig durchzulesen.

· Alle Angebote auf den Inseln
Pico (außer Calma do Mar, Hotel Caravelas, Casa do Ouvidor und Cancela do Porco), Sao Miguel (außer Quinta do Sao Caetano) und Flores,
sowie für Aufenthalt  Rhino Watch Lodge& Camp Kenia und Safaris, die mit einem reinen Aufenthalt auf der Rhino Watch Lodge& Camp verbunden sind.:

bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 %;
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %;
ab 29. bis 2. Tag vor Reisebeginn 75 %;
ab 1 Tag vor Reisebeginn und am Abreisetag 90 % des Reisepreises.

 

  • Calma do Mar Gästehaus auf Pico:

bis 60. Tag vor Reisebeginn 40 %;
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 65 %;
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75 %;
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 90%;
ab 6 Tag vor Reisebeginn und am Abreisetag 95 % des Reisepreises.

 

  • Casa do Ouvidor auf Pico:

bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 %;
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %;
ab 29.  vor Reisebeginn und am Abreisetage 95 % des Reisepreises.

  • Cancela do Porco auf Pico:

bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 %;
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %;
ab 29. bis 1. Tag vor Reisebeginn 75 %;
am Abreisetag 95 % des Reisepreises.

 

  • Hotel Carvelas auf Pico:

Für die Saisonzeit: 1.1. – 31.5. und 1.10. – 31.12 des jeweiligen Jahres:

bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 %;
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %;
ab 29. bis 16. Tag vor Reisebeginn 75 %;
ab 15. Tag vor Reisebeginn und am Abreisetag 95 % des Reisepreises.

Für die Saisonzeit: 1.6. – 30.9. des jeweiligen Jahres:

bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 %;
ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %;
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 75 %;
ab 21. Tag vor Reisebeginn und am Abreisetag 95 % des Reisepreises.

  • Quinta da Meia Eira, Vila Odette und Fonte do Rego auf Faial, Quinta de Sao Caetano auf Sao Miguel und Mietwagenrundreise Azoren:
    bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 %;
    ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 %;
    ab 29. bis 7. Tag vor Reisebeginn 75 %;
    ab 6. bis 1 Tag vor Reisebeginn 90%;
    und am Abreisetag 95 % des Reisepreises.
  • Quinta das Merces auf Terceira:
    bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 %;
    ab 59. bis 31. Tag vor Reisebeginn 50 %;
    ab 30. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 80 %;
    ab 14. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 90 %;
    ab 7. Tag vor Reisebeginn bis zum Abreisetag 95% des Reisepreises.

 

  • Hotel Beira Mar und Varandas do Atlantico auf Terceira:

bis 60. Tag vor Reisebeginn 30 %;
ab 59. bis 31. Tag vor Reisebeginn 50 %;
ab 30. Tag vor Reisebeginn und bis zum Abreisetag 95 % des Reisepreises.

  • Alle Rundreisen, Individualreisen und Spezialtouren in Kenia, auf Galapagos, in Norwegen und Argentinien:

bis 90. Tag vor Reisebeginn 40%;
89 .Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 50%;
59. Tag bis 45. Tag vor Reisebeginn 75%;
44. Tag bis 31. Tag vor Reisebeginn 85%;
30. Tag bis 21. Tag vor Reisebeginn 90%;
ab 20. Tag vor Reisebeginn und am Abreisetag 95% des Reisepreises.

  • Flüge von Deutschland nach Lissabon und auf die Azoren mit TAP Air Portugal oder Sata International aus unserem Veranstalter-Kontingent:
    bis 35. Tag vor Reisebeginn 10 %;
    ab 34. Tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 50 %;
    am Abreisetag 90 % des Reisepreises.
    Für TAP oder SATA Flüge, die nicht aus unserem Veranstalterkontingent stammen, gelten die Bedingungen des jeweiligen Tarifes!
  • LUX* Resorts und Hotel produced by LUX* im indischen Ozean

bis 35. Tag vor Reisebeginn 20 %;
ab 34. Tag bis 21.Tag vor Reisebeginn 30 %;
ab 20. Tag bis 8. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab 7. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises.

· Unsere allgemeinen Stornobedingungen für alle sonstigen Angebote (sofern in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend dargestellt):
bis 35. Tag vor Reisebeginn 20 %;
ab 34. Tag bis 22.Tag vor Reisebeginn 30 %;
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 %
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 %
ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn 75 %
ab 2. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises.

Tritt der Reisekunde die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, ist gleichermaßen eine Stornopauschale von 85 % des Reisepreises zu zahlen, sofern der Nichtantritt der Reise nach den Umständen als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen ist.

Dem Reisekunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein im Vergleich zur jeweils vereinbarten Stornoentschädigung geringerer Schaden entstanden ist.

6.3
Uns steht kein Anspruch auf Stornoentschädigung zu, wenn der Rücktritt des Reisekunden auf ein Verschulden unseres Unternehmens oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

6.4
Nimmt der Reisekunde einzelne vertraglich vereinbarte Reiseleistungen, die ihm während der Reise ordnungsgemäß angeboten wurden, aus von ihm zu vertretenden Gründen oder grundlos nicht in Anspruch, besteht nur dann ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, wenn wir unsererseits vom jeweiligen Leistungsträger eine Erstattung erhalten. Ein Anspruch auf Erstattung besteht von vornherein nicht, wenn es sich um eine preislich nicht wesentlich ins Gewicht fallende Teilleistung handelte.

7. Umbuchung, Ersatzreiseteilnehmer

7.1
Die Umbuchung einzelner Reiseleistungen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Durchführbarkeit der alternativ gewünschten Reiseleistung. Pro Umbuchung berechnen wir für den damit verbundenen Aufwand (Telefonkosten etc.) eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Dem Reisekunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Über die vorgenannte Bearbeitungsgebühr hinaus berechnen wir dem Reisekunden diejenigen Kosten, die der von der Umbuchung betroffene Leistungsträger gegenüber unserem Unternehmen berechnet (Umbuchungskosten). Über diese Umbuchungskosten wird der Reisekunde vorab informiert. Wir weisen darauf hin, dass einzelne Leistungsträger eine Umbuchung als einen Rücktritt mit Neubuchung behandeln, so dass uns in diesen Fällen Stornogebühren für die ursprünglich gebuchte Leistung berechnet werden.

7.2
Übersteigt der Wert einer gewünschten geänderten Reiseleistung den Wert der ursprünglich vereinbarten Reiseleistung, so kann eine Umbuchung nur bei Einverständnis des Reisekunden mit einer angemessenen Erhöhung des Reisepreises erfolgen.

7.3
Bis zum Reiseantritt kann der Reisekunde einen Ersatzreiseteilnehmer benennen, der an seiner Stelle in den Reisevertrag eintritt. Wir sind berechtigt, dem Eintritt der vom Reisekunden benannten Person zu widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Ersatzreiseteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet dieser neben dem ursprünglichen Reisekunden als Gesamtschuldner für den Reisepreis und etwaige durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

7.4
Bei Wechsel des Reisekunden berechnen wir für den mit der Bearbeitung verbundenen Aufwand eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Dem Reisekunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Über die vorgenannte Bearbeitungsgebühr hinaus berechnen wir dem Reisekunden diejenigen Kosten, die die vom Personenwechsel betroffenen Leistungsträger gegenüber unserem Unternehmen berechnen. Über diese Kosten wird der Reisekunde vorab informiert.

8. Änderung von Reiseleistungen, Absage der Reise

8.1
Wir sind berechtigt, nachträgliche Änderungen einzelner Reiseleistungen vorzunehmen, wenn diese Änderung für den Reisekunden unter Berücksichtigung auch unserer Interessen zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall bei einer nach Vertragsschluss notwendig gewordenen Änderung einer unwesentlichen Reiseleistung, solange diese nicht unter Verstoß gegen Treu und Glauben durch uns herbeigeführt wurde, und die weder den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt noch das Preis-Leistungsverhältnis zu Ungunsten des Reisekunden mehr als nur unerheblich verändert. Die nach Maßgabe dieses Absatzes geänderte Reiseleistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich vereinbarten Leistung.

8.2
Wir sind ferner berechtigt, die Reise bis 5 Wochen vor Reiseantritt wegen Nichterreichens einer in Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich benannten Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Der Reisekunde wird über die Absage einer Reise umgehend informiert. Die Absageerklärung muss dem Reisekunden bis spätestens 5 Wochen vor Reiseantritt zugehen und hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Im Falle der Absage einer Reise erstatten wir dem Reisekunden den Reisepreis unverzüglich zurück

8.3
Der Reisekunde wird über eine etwaige Leistungsänderung oder eine etwaige Absage der Reise  umgehend informiert.

8.4
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Absage der Reise ist der Reisekunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Statt des Rücktritts kann der Reisekunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis für den Reisekunden aus unserem eigenen Angebot anzubieten. Das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis für den Reisekunden aus unserem eigenen Angebot anzubieten, besteht auch bei Absage der Reise wegen Nichterreichens der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl.

8.5
Der Reisekunde hat sein Rücktrittsrecht bzw. sein Recht auf Verlangen einer Ersatzreise unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Zugang der Änderungserklärung oder Absage gegenüber der Reisestudio Lippelt GmbH geltend zu machen.

8.6
Im Falle des Rücktritts nach den vorstehenden Absätzen erstatten wir dem Reisekunden umgehend den bereits gezahlten Reisepreis zurück.

8.7
Können wir dem Reisekunden eine gleichwertige Ersatzreise nach Maßgabe der vorstehenden Absätze anbieten, so kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Reisekunden ein Reisevertrag mit geändertem Inhalt zustande. Etwaige bereits auf den ursprünglichen Reisevertrag geleistete Zahlungen werden auf den Preis der Ersatzreise angerechnet.

9. Änderungen des Reisepreises

9.1
Wir behalten uns das Recht vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die gebuchte Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird.

9.2
Eine Erhöhung des Reisepreises ist von vornherein unzulässig, wenn zwischen dem Abschluss des Reisevertrags und dem vertraglich vereinbarten Reiseantritt maximal 4 Monate liegen.

9.3
Der Reisekunde wird über eine etwaige Reisepreisänderung umgehend informiert. Eine zulässige Reisepreisänderung ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt geltend zu machen; eine später erklärte Reisepreisänderung ist unwirksam.

9.4
Eine zulässige Reisepreisänderung errechnet sich nach Maßgabe der folgenden Kriterien:

· Wird vom Beförderungsunternehmen eine auf den konkreten Einzelplatz bezogene Erhöhung geltend gemacht, wird der Reisepreis um den geltend gemachten Betrag erhöht. Bei einer Erhöhung der Beförderungskosten für das gesamte Beförderungsmittel wird der Reisepreis um den Betrag erhöht, der unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der Einzelplätze rechnerisch anteilig auf einen Einzelplatz entfällt. Dieselbe Berechnungsmethode wird bei der Erhöhung von Gebühren wie Hafen- oder Flughafengebühren angewandt.

· Führt eine Änderung der Wechselkurse zu einer tatsächlichen Kostenerhöhung zu Lasten unseres Unternehmens in Bezug auf die vom Reisekunden gebuchte Reise, so wird der Reisepreis für den Reisekunden um den Betrag dieser Kostenerhöhung erhöht.

Auf Anfrage werden dem Reisekunden entsprechende Nachweise vorgelegt.

9.5
Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % ist der Reisekunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. Statt des Rücktritts kann der Reisekunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Ersatzreise ohne Mehrpreis aus unserem eigenen Angebot anzubieten. Der Reisekunde hat diese Rechte unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Zugang der Änderungserklärung gegenüber der Reisestudio Lippelt GmbH geltend zu machen.

10. Rechte und Pflichten bei Reisemängeln

10.1
Der Reisekunde ist verpflichtet, etwaige Reisemängel unverzüglich bei der Reisestudio Lippelt GmbH oder einer etwaigen von uns beauftragten örtlichen Reiseleitung anzuzeigen, um die Möglichkeit einer Abhilfe zu eröffnen. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartner werden dem Reisekunden in den Reiseunterlagen mitgeteilt.

10.2
Wir empfehlen dem Reisekunden, zusätzlich auch die Kontaktpersonen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort (Hotelpersonal, lokaler Guide einer Tour etc.) über den Mangel zu informieren, da diese häufig schnellere Abhilfe schaffen können. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass die Mitteilung eines Mangels allein gegenüber den Leistungsträgern vor Ort, ohne dass zugleich auch eine Mängelanzeige gegenüber unserem Unternehmen bzw. der von uns beauftragten örtlichen Reiseleitung erfolgt, zum Ausschluss etwaiger Gewährleistungsrechte des Reisekunden führen kann.

10.3
Beim Verlust, der Beschädigung oder der Verspätung von Reisegepäck auf Flügen bestehen möglicherweise gemäß dem Montrealer Übereinkommen Ansprüche des Reisekunden gegenüber der Fluggesellschaft. Gepäckschäden sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft binnen 7 Tagen nach Annahme des Gepäcks und Ansprüche aus Gepäckverspätungen binnen 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks schriftlich geltend zu machen. Wir empfehlen allen Reisekunden, diese Fristen einzuhalten, und auch beim Verlust von Reisegepäck eine schriftliche Verlustmeldung erstellen zu lassen.

10.4
Bei einem Reisemangel ist der Reisekunde berechtigt, Abhilfe zu verlangen. Hierfür kann er uns eine angemessene Frist setzen. Leisten wir nicht binnen dieser Frist Abhilfe, so kann der Reisekunde selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn ein besonderes Interesse des Reisekunden eine sofortige Abhilfe gebietet.

10.5
Wir sind berechtigt, eine Abhilfe abzulehnen, wenn diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.

10.6
Ist eine Reise mangelhaft, kann der Reisepreis für die Dauer des Mangels angemessen gemindert werden. Wird eine Mängelanzeige schuldhaft (d.h. vorsätzlich oder fahrlässig) unterlassen, ist eine Reisepreisminderung wegen dieses Mangels ausgeschlossen.

10.7
Bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Reise aufgrund eines Reisemangels ist der Reisekunde zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst dann zulässig, wenn wir innerhalb einer vom Reisekunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe geschaffen haben. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn eine Abhilfe unmöglich ist, wir die Abhilfe verweigern, oder wenn ein besonderes Interesse des Reisekunden eine sofortige Kündigung rechtfertigt.

10.8
Gewährleistungsansprüche des Reisekunden nach den §§ 651c bis 651f BGB müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei der Reisestudio Lippelt GmbH GmbH, Satellite Office, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin, Telefon 0049 (0) 30 / 327 943-0, Fax 0049 (0) 30 / 327 943-50, E-Mail info@insidertrip.de geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Monatsfrist sind etwaige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Reisekunde war unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert. In diesem Fall sind die Ansprüche unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses geltend zu machen. Zu Beweiszwecken empfehlen wir die schriftliche Geltendmachung oder eine Geltendmachung per E-Mail. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Monatsfrist nur durch die Anmeldung der Ansprüche bei der Reisestudio Lippelt GmbH selbst gewahrt wird, nicht jedoch durch die Anmeldung bei Leistungserbringern vor Ort.

11. Haftung

11.1
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit sind, ist pro Reisekunde auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch unser Unternehmen herbeigeführt wurde, oder soweit wir für einen dem Reisekunden entstandenen Schaden nur wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche des Reisekunden gegenüber Dritten (z.B. gegenüber Fluggesellschaften aufgrund internationaler Abkommen) bleiben unberührt.

11.2
Wir haften nicht für Schadensersatz aufgrund von Schäden, deren Ursachen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dies gilt z.B. für Schäden aufgrund von Naturkatastrophen, Krieg, Streik oder unvorhersehbaren Störungen öffentlicher Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen.

11.3
Als Reiseveranstalter haften wir für die vertragsgemäße Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Leistungen, nicht jedoch für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen von Drittanbietern, die als externe Fremdleistungen durch unser Unternehmen lediglich vermittelt wurden, oder die der Reisekunde ohne unser Zutun bei Dritten in Anspruch genommen hat. Etwaige Ansprüche aus diesbezüglichen Leistungsstörungen sind direkt beim jeweiligen Fremdanbieter geltend zu machen.

11.4
Soweit für die von bestimmten Leistungsträgern zu erbringende Reiseleistungen (z.B. Beförderung) internationale Abkommen oder gesetzliche Vorschriften anwendbar sind, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber dem Reisekunden auch auf diese Regelungen berufen.

11.5
Die zur Erfüllung des Reisevertrags von uns beauftragten Leistungsträger (Unterkunftsanbieter, Beförderungsunternehmen, Tourenanbieter etc.) sind nicht ermächtigt, im Namen der Reisestudio Lippelt GmbH Zusatzleistungen zu vereinbaren, Zusicherungen abzugeben, Änderungen der im Reisevertrag vereinbarten Leistungen vorzunehmen oder Ansprüche gleich welcher Art in unserem Namen anzuerkennen. Aus derartigen Aussagen oder Handlungen der Leistungsträger kann der Reisekunde gegenüber unserem Unternehmen keine Rechte herleiten.

11.6
Der Reisekunde ist verpflichtet, den Eintritt eines Schadens nach Möglichkeit zu vermeiden und eingetretene Schäden möglichst gering zu halten. Über die erkennbare Gefahr des Eintritts eines erheblichen Schadens, die uns ersichtlich nicht bekannt ist, hat der Reisekunde uns im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren unverzüglich zu informieren.

11.7
Auf die Inhalte externer Internetseiten, zu denen wir von unseren Websites aus verlinken, haben wir keinen Einfluss. Für die fremden Inhalte können wir daher keine Haftung übernehmen. Bei Verlinkung waren auf den externen Internetseiten keine rechtswidrigen Inhalte ersichtlich. Die permanente Kontrolle der verlinkten Seiten ist uns ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Sollten wir von rechtswidrigen Inhalten auf einer verlinkten Seite Kenntnis erlangen, wird der Link umgehend entfernt.

12. Vertragsauflösung wegen höherer Gewalt

12.1
Sowohl unsere Reisekunden als auch wir sind berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Kriegsausbruch) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

12.2
Bei Kündigung wegen höherer Gewalt verlieren wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen können wir jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, wenn diese Leistungen infolge der Vertragsauflösung für den Reisekunden nicht mehr von Interesse sind. Etwaige Mehrkosten der Rückbeförderung sind je zur Hälfte von unserem Unternehmen und vom Reisekunden zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisekunden zur Last.

13. Informationspflichten, Mitwirkungspflichten

13.1
Wir informieren Reisekunden mit deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit über etwaige Pass- und Visumserfordernisse. Reisekunden anderer Staatsangehörigkeiten oder doppelter Staatsangehörigkeit werden gebeten, sich vor Abschluss des Reisevertrags bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung (Botschaft, Konsulat) über die für sie geltenden Pass- und Visumserfordernisse zu informieren.

13.2
Über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise oder den Aufenthalt erforderlich sind (notwendige Impfungen o.ä.), werden wir die Reisekunden ebenfalls informieren.

13.3
Für die rechtzeitige Beschaffung notwendiger Ausweisdokumente oder Visa, die Einhaltung etwaiger gesundheitspolizeilicher Formalitäten, das Mitführen aller erforderlichen Dokumente und Unterlagen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist allein der Reisekunde allein verantwortlich. Aus der Nichteinhaltung der jeweils bestehenden Anforderungen resultierende Nachteile sind nicht von uns zu vertreten und gehen zu Lasten des Reisekunden.

13.4
Die Versendung der Reiseunterlagen an den Reisekunden erfolgt spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt. Der Reisekunde ist verpflichtet, uns umgehend zu informieren, wenn die erforderlichen Reiseunterlagen nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt (bzw. im Falle einer kurzfristigeren Reiseanmeldung binnen des von uns angekündigten Zeitraums) vollständig bei ihm eingegangen sind.

13.5
Bei Vertragsschluss unterrichten wir unsere Reisekunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft. Sollte uns deren Identität zum Zeitpunkt der Buchung seitens des Reisekunden noch nicht bekannt sein, so werden wir diejenige Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen tätig werden wird. Sobald die Identität der ausführenden Fluggesellschaft feststeht, werden wir die Reisekunden hierüber informieren. Ferner weisen wir alle Reisekunden auf die gemeinschaftliche Liste (sog. „Black List“) hin, in welcher Fluggesellschaften, gegen die aus Sicherheitsgründen in der Europäischen Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung erlassen wurde, aufgeführt sind. Die „Black List“ ist abrufbar unter http://air-ban.europa.eu.

14. Hinweise zu Versicherungen

14.1
Der Reisevertrag beinhaltet keine persönlichen Versicherungen zugunsten des Reisekunden. Wir empfehlen allen Reisekunden, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Auslandskranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung etc.) Sorge zu tragen.

14.2
Insbesondere empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Reiseabbruchversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Solche Versicherungen werden z.B. von der Europäischen Reiseversicherung AG (ERV), Rosenheimer Straße 116, 81669 München angeboten.

14.3
Die Kosten solcher Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten.

15. Verjährung, Aufrechnung

15.1
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Reisekunden gegenüber unserem Unternehmen beträgt ein Jahr ab dem Ablauf des Tages, an dem die Reise gemäß dem Reisevertrag enden sollte. Sonstige Ansprüche des Reisekunden verjähren binnen eines Jahres nach dem jeweiligen gesetzlichen Verjährungsbeginn.

15.2
Die Aufrechnung gegen Forderungen unseres Unternehmens seitens des Reisekunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

16. Geistige Eigentumsrechte

16.1
Das Layout unserer Websites sowie die Logos unseres Unternehmens sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für alle in unseren Katalogen, Prospekten, Flyern und Websites enthaltenen Werke wie Texte, Schriftzüge, Abbildungen und insbesondere Fotos. Die jeweiligen Urheber behalten sich alle Rechte an ihren Werken vor.

16.2
Sofern kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist jede nicht durch den jeweiligen Rechteinhaber genehmigte Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung oder Verwertung der urheberrechtlich geschützten Werke untersagt.

16.3
Wir weisen darauf hin, dass die Geschäftsbezeichnung sowie das jeweilige Logo unser Projekte „Insidertrip“ und „Travel de luxe“ zusätzlich markenrechtlich geschützt sind. Die unbefugte Verwendung ist untersagt.

17. Datenschutz

17.1
Die Angabe persönlicher Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) durch den Reisekunden erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Besuch unserer Websites ist ohne Angabe persönlicher Daten möglich.

17.2
Im Rahmen des Buchungsvorgangs muss der Reisekunde sich registrieren, um die Buchung fortsetzen zu können. Die Registrierung erfolgt unter Angabe der für die Bearbeitung der Vertragserklärung des Kunden notwendigen Namens- und Adressdaten sowie eines selbstgewählten Passworts.

17.3
Im Übrigen erheben, speichern oder verwenden wir persönliche Daten von Reisekunden nur insoweit, als dies zur Beantwortung von Anfragen, zur Bearbeitung der Buchung, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist, oder soweit wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet sind. Wir behandeln erhobene persönliche Daten stets vertraulich.

17.4
Persönlichen Daten der Reisekunden werden ohne deren Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind die in die Vertragsabwicklung involvierten Dienstleister (Hotel, Fluggesellschaft, Banken etc.). Auch können wir im Einzelfall aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher Anordnung zur Preisgabe persönlicher Daten, z.B. an Behörden, verpflichtet sein.

17.5
Trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt ist es nicht möglich, einen gänzlich sicheren Schutz vor dem Bekanntwerden oder der Beeinträchtigung von Daten durch Fehler der Technik oder äußere Manipulation zu garantieren. Insbesondere die Datenübertragung via Internet, wie die E-Mail-Kommunikation, kann Sicherheitslücken aufweisen, auf die wir keinen Einfluss haben. In derartigen Fällen kann daher keine Haftung für die Unversehrtheit oder Geheimhaltung der Daten übernommen werden.

17.6
Ansprechpartner für Fragen zur Erhebung, Speicherung, Verwendung oder sonstige Anliegen bzgl. Ihrer bei uns gespeicherten persönlichen Daten ist die Reisestudio Lippelt GmbH (Kontaktdaten siehe Punkt 1.3 dieser Reisebedingungen). Der Reisekunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung oder Löschung bzgl. der bei uns gespeicherten persönlichen Daten. Bei Anfragen bitten wir um schriftliche Kontaktaufnahme oder Mitteilung an die E-Mail-Adresse info@insidertrip.de. Aus Sicherheitsgründen können telefonische Anfragen zu persönlichen Daten nicht beantwortet werden.

18. Schlussbestimmungen

18.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Regelung. Die jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gelten auch dann, wenn die vorliegenden Reisebedingungen für bestimmte Sachverhalte keine speziellen Regelungen vorsehen.

18.2
Für Vertragsverhältnisse zwischen unserem Unternehmen und dem Reisekunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

18.3
Hat der Reisekunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder handelt er als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit uns Berlin.

Stand der Reisebedingungen: 2022